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   BVerwG, 28.06.1994 - 11 B 161.93   

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BVerwG, 28.06.1994 - 11 B 161.93 (https://dejure.org/1994,11700)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1994 - 11 B 161.93 (https://dejure.org/1994,11700)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1994 - 11 B 161.93 (https://dejure.org/1994,11700)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Akteneinsicht eines sich selbst verteidigenden Rechtsanwalts als Anhörung des Betroffenen - Begriff der Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.12.1990 - 5 ER 625.90

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1994 - 11 B 161.93
    Hingegen begründet eine etwaige unrichtige Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten und vom Berufungsgericht nicht in Frage gestellten Rechtsgrundsatzes auf den zu entscheidenden Einzelfall keine Abweichung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa die Beschlüsse vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 -, vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 5 ER 625.90 -, vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1994 - 11 B 161.93
    Sie räumt selbst ein, das Berufungsgericht habe die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 3.80 - (Buchholz 442.16 StVZO Nr. 12) und im Beschluß vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 162.87 - (Buchholz, a.a.O., Nr. 18) aufgestellten Rechtssätze zutreffend herangezogen, sie aber gleichwohl bei der Würdigung des vorliegenden Sachverhalts nicht hinreichend beachtet.
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1994 - 11 B 161.93
    Sie räumt selbst ein, das Berufungsgericht habe die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 3.80 - (Buchholz 442.16 StVZO Nr. 12) und im Beschluß vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 7 B 162.87 - (Buchholz, a.a.O., Nr. 18) aufgestellten Rechtssätze zutreffend herangezogen, sie aber gleichwohl bei der Würdigung des vorliegenden Sachverhalts nicht hinreichend beachtet.
  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1994 - 11 B 161.93
    Hingegen begründet eine etwaige unrichtige Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten und vom Berufungsgericht nicht in Frage gestellten Rechtsgrundsatzes auf den zu entscheidenden Einzelfall keine Abweichung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa die Beschlüsse vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 -, vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 5 ER 625.90 -, vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1994 - 11 B 161.93
    Hingegen begründet eine etwaige unrichtige Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten und vom Berufungsgericht nicht in Frage gestellten Rechtsgrundsatzes auf den zu entscheidenden Einzelfall keine Abweichung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa die Beschlüsse vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 -, vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 5 ER 625.90 -, vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
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